Zuleitung der Protokolle der Sitzungen des Gemischten CETA-Ausschusses an die EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass die Protokolle gemäß Artikel 9 Absatz 1 bis 4 der Geschäftsordnung auch den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und den nationalen Parlamenten zugeleitet werden (bitte konkret darstellen), und enthält das Protokoll auch die Namen der Personen, die als Beobachter nach Artikel 8 Absatz 5 der Sitzung beiwohnen (bitte begründen)?