Zulassungsverfahren zur gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora der Firma BASF
<span>Zeitpunkt der Entscheidung der EU-Kommission zur Zulassung von Amflora als Industrierohstoff, zur Verwendung in Futtermitteln und als Verunreinigung in Lebensmitteln zu 0,9 Prozent; nationale Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und Verordnung 1829/2003/EG, Maßnahmen zur Vermeidung einer Verunreinigung der Lebens- und Futtermittelkette, Betriebe mit getrennten Transportwegen von Kartoffeln für industrielle Verwertung und für Verwertung in Lebensmitteln, Schadenspotenzial und wirtschaftlicher Nutzen von Amflora, Auswirkungen der Kommissionsentscheidung auf nationale Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Zulassung eines GVO als Verunreinigung in Lebensmitteln, Begründung für durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigte Freisetzungsexperimente gegen die Einwände des Bundesamtes für Naturschutz, Lagerung des Pflanzgutes, Antibiotikaresistenzen, unterschiedliche Einschätzungen der Europäischen Sicherheitsbehörde (EFSA), der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMEA) und der WHO, Umweltverträglichkeit und Risikoeinschätzung, Alternativen mit konventionellen Züchtungsmethoden</span>