Zulassungen bei den In-vivo-Diagnostikallergenen für Pricktestungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass von 2011 bis 2018 die Zahl der Zulassungen bei den In-vivoDiagnostikallergenen für Pricktestungen von 522 auf 378 und für Epikutantestungen von 343 auf 132 zurückgegangen ist (Weißbuch Allergie in Deutschland, Springer Medizin Verlag 2018, Kap. 4.3, S. 256 "Problematik der Diagnostikallergene", www.springer.com/de/book/9783899353129), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Zulassungen für In-vivo-Diagnostikallergene bis 2021 entwickelt hat? <br /> <br /> Welche Maßnahmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um das Angebot der Diagnostikallergene auszubauen und damit die diagnostische Versorgung der allergischen Patientinnen und Patienten zu sichern, und inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht, die regulatorische Einstufung der Diagnostikallergene als Arzneimittel aufzuheben – ähnlich wie dies nach meiner Kenntnis in anderen EU-Ländern praktiziert wird?