Zulassung weiterer Corona-Impfstoffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit plant die Bundesregierung, neben den durch das Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoffen gegen COVID-19 auch andere Impfstoffe für die Definition von Geimpften im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) anzuerkennen, beispielsweise das von der Weltgesundheitsorganisation für die Notfallverwendung akzeptierte Sinopharm-Vakzin aus China ("WHO list additional COVID-19 vaccine for emergency use and issues interim policy recommendation", who.int, 7. Mai 2021) oder das in der Slowakei und Ungarn zugelassene sowie flächendeckend in San Marino verwendete, russische Vakzin "Sputnik V" ("San Marino trumpft groß auf", neues-deutschland.de, 16. April 2021), und wie werden mit diesen Impfstoffen geimpfte Personen derzeit in Bezug auf Einreiseregelungen (Quarantäne etc.) behandelt?