Zulassung von Modifikationen an Luftfahrzeugen zur Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre Antwort zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und unter Bezugnahme auf die dazu ergänzende Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 bestätigen, dass die Zulassung der dort gelisteten Modifikationen an den für die Erbringung der langsamen Flugzieldarstellung konkret verwendeten Luftfahrzeuge dem Luftfahrt-Bundesamt nicht nur obliegt, sondern auch tatsächlich erfolgte?