Zulassung von Lebendimpfstoffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind in der Bundesrepublik Deutschland Impfstoffe zugelassen, die unter § 21 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fallen, weil sie "Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können" (vgl. § 21 IfSG), und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?