Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb hält es die Bundesregierung trotz der geäußerten Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Verkehrssicherheit (u. a. DER TAGESSPIEGEL vom 26. Februar 2019) für vertretbar, Elektrokleinstfahrzeuge (mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h) auf Gehwegen zuzulassen, und wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage der Versicherungswirtschaft, die Höhe der zukünftigen Haftpflichtversicherungen für E-Kleinstfahrzeuge hänge maßgeblich vom Unfallrisiko ab, und dieses sei auf Gehwegen am höchsten (DER TAGESSPIEGEL vom 3. März 2019)?