Zulassung von Elektroautos für Fahrschulprüfungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die Bundesregierung bestehende Regularien ändern bzw. auf die Änderung der Prüfungsrichtlinie des TÜV hinwirken, anhand derer die Fahrzeuge in Deutschland begutachtet werden, um praktische Fahrschulprüfungen in deutlich mehr geeigneten als derzeit zugelassenen Elektroautos zu ermöglichen, auch wenn die Auflagen für Fahrschulfahrzeuge im Hinblick auf den Fußraum vor dem Beifahrersitz, zwischen Sitzfläche und Oberkante, bei der Kopfstütze und bei der Funktionsweise der Türen auf der rechten Seite des Prüfungsfahrzeugs (beide Türen müssen demnach unabhängig voneinander zu öffnen sein) knapp verfehlt werden (s. a. Stuttgarter Zeitung vom 28. Juli 2018), und bis wann werden E-Autos unbürokratischer als gegenwärtig als Prüfungsfahrzeuge genutzt werden können?