Zulassung eines abweichenden Prüforts durch eine Abänderung von § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die Idee, § 17 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung so zu ändern, dass die Fahrerlaubnisbehörde einen abweichenden Prüfort zulassen soll oder muss (statt kann), wenn die dortigen Fahrbedingungen denen am Wohnort entsprechen (bitte begründen)?