Zulassung des COVID-19-Impfstoffs der Firma AstraZeneca für über 55-jährige bis 64-jährige durch die Ständige Impfkommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher Studienergebnisse hat die Ständige Impfkommission, auf deren Empfehlung die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung beruht (BAnz AT 8. Februar 2021 V1) beschlossen, den COVID-19-Impfstoff der Firma AstraZeneca (AZD1222) für die Altersgruppe der über 55- bis 64-Jährigen zuzulassen, obwohl Studienergebnisse nach meiner Ansicht (www.arzneitelegramm.de/html/2021_02/2102009_02.html) nahelegen, dass für diese Alterskohorte eine ähnlich niedrige Wirksamkeit wie für Personen über 65 Jahre vorliegt, und wie steht die Bundesregierung dazu, dass trotz bereits existierender Impfstoffe weiterhin Impfstoffstudien mit nichtgeimpften Kontrollgruppen durchgeführt werden anstatt in neuen Studien mit verschiedenen Impfstoffen geimpfte Personengruppen miteinander zu vergleichen (www.deutschlandfunk.de/corona-impfstoffe-placebo-studien-ethisch-bald-nicht-mehr.676.de.html?dram:article_id=489852)?