Zulassung der Kryptierung der bewaffnungsfähigen Drohne Heron TP durch israelische Anbieter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Bedingungen ist die nun doch aus Israel stammende kommerzielle Kryptierung der bewaffnungsfähigen Drohne HERON TP durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen worden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 115 der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 19/25159), und haben die israelischen Anbieter hierzu vollumfänglich die für die deutschen Systeme genutzten Kryptoalgorithmen offengelegt, wozu die Bundesregierung in der Vergangenheit schrieb, dies sei "erfahrungsgemäß bei ausländischen Produkten schwierig" (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?