Zulassung der Drohne MQ-4C TRITON für den deutschen Luftraum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Verfahren oder Einschränkungen ist die Zulassbarkeit der Drohne MQ-4C TRITON für den deutschen Luftraum laut einer mittlerweile abgeschlossenen Prognose des Luftfahrtamts der Bundeswehr machbar (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9568 vom 10. Oktober 2016, noch ohne Drucksachennummer), und wann soll die Studie der Firma IABG Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH zur Durchführung eines Vergleichs der Zulassungsvorschriften für die MQ-4C TRITON der US-Navy mit den deutschen Zulassungsvorschriften sowie dessen Bewertung vorliegen?