Zulassung der CO2-Speicherung im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemäß § 2 Absatz 5 des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ die Speicherung von CO2 auch in der jeweiligen, angrenzenden Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) als unzulässiges Gebiet bestimmen können?