Zulässigkeit von Performancegebühren im Rahmen von Verträgen zur Altersvorsorge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erachtet die Bundesregierung Performance-Gebühren beispielsweise bei Investmentfonds im Rahmen fondsgebundener Lebens- oder Rentenversicherungen als zulässig, vor dem Hintergrund, dass in § 2a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) diese Gebühren in der Kostenstruktur ausdrücklich nicht vorgesehen sind, und welche Position nimmt die Bundesregierung dazu ein, die Ermittlung der Kennziffer der Effektivkosten, die im Produktinformationsblatt im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge angegeben werden muss, zu standardisieren, damit für Verbraucher ein Vergleich über sämtliche Produktgruppen und -kategorien der Altersvorsorge hinweg besser möglich ist?