Zulässigkeit von Betriebsstätten ohne ausreichende Brandmeldetechnik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen darf nach Auffassung der Bundesregierung nach Bundes(arbeits-)recht eine Betriebsstätte betrieben werden, in der keine Brandmeldeanlage vorhanden ist, die einen mehrere Stunden dauernden Brand regis-trieren würde, wie es im Falle des unterirdischen Brandes in den Schächten des Kaliwerkes Siegfried in Giesen der Fall war (www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/bi-misst-nach-brand-mehr-feinstaub.html), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die K + S Aktiengesellschaft entsprechende Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Bevölkerung getroffen hat?