Zulässigkeit osteopathischer Behandlungen durch Physiotherapeuten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass verschiedene gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten osteopathische Behandlungen bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten als Satzungsleistung anbieten, und inwiefern verstoßen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die Osteopathie beruflich anwenden, gegen das Heilpraktikergesetz, welches die Ausübung der Heilkunde allein Ärztinnen und Ärzten bzw. Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erlaubt?