Zulässigkeit eines Passentzugs im Bereich der Clan-Kriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkreten Gründe beruft sich der Bundesinnenminister, wenn er einen Passentzug im Bereich der Clan-Kriminalität rechtlich für unzulässig erachtet (vgl. Junge Freiheit vom 29. Juni 2020 – https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/clan-kriminalitaet-innenministerium-haeltpassentzug-fuer-unzulaessig/, zuletzt aufgerufen am 30. Juni 2020), und wird insbesondere eine (jedenfalls stellenweise) nach meiner Auffassung von der Wirkung her mit Terrorismus vergleichbare Sachlage im Bereich der Clan-Kriminalität dabei negiert?