Zulässigkeit des Online-Ident-Verfahrens für die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung ein Online-Ident-Verfahren, wie es aktuell z. B. von der Techniker Krankenkasse genutzt wird (www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe/registrierung-kuendigung-elektronische-patientenakte/registrierung-zur-gesundheitsakte-2028820), als Authentifizierungsverfahren für die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) zulässig (bitte begründen), und welche Authentifizierungsverfahren zur Einrichtung einer ePA können die Krankenkassen derzeit als Alternative zur persönlichen Authentifizierung in den Geschäftsstellen der Krankenkassen anbieten?