Zulässigkeit des Fahrens von Kraftfahrzeugen mittels automatisierter Fahrfunktion ohne ein Speichermedium
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre – vor dem Hintergrund der entsprechenden geplanten gesetzlichen Legitimierung seitens der Bundesregierung – das Fahren von Kraftfahrzeugen mittels automatisierter Fahrfunktionen ohne ein Speichermedium, das während der Fahrt aufzeichnen soll, ob das Fahrzeug durch den Fahrer oder mittels automatisierter Fahrfunktionen geführt wird, zulässig (bitte begründen), und wenn nein, wie, insbesondere mittels welcher Speichermedien, wäre das Fahren von Kraftfahrzeugen mittels automatisierter Fahrfunktionen bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Regelung auf der Ebene der UN-ECE (siehe Frage 39) möglich (bitte begründen)?