Zulässigkeit des Einsatzes von Beamten als Streikbrecher
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung das Rechtsverständnis, dass der Einsatz von Beamtinnen und Beamten als Streikbrecher unzulässig ist, und wird sich die Bundesregierung im Aufsichtsrat der DP AG entsprechend der Intention des Koalitionsvertrags dafür einsetzen, dass zukünftig weder Leiharbeitskräfte noch Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher in bestreikten Betrieben der DPAG eingesetzt werden?