Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-293673

Zulässigkeit des Besitzes und Handels mit Wasserpfeifentabak in Packungsgrößen von mehr als 25 Gramm

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Änderung der Tabaksteuerverordnung durch die Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen die Auffassung, dass Hersteller und Händler von Wasserpfeifentabak ohne Ausnahme, ab dem 1. Januar 2023 Wasserpfeifentabak in Verpackungen mit mehr als 25 Gramm nicht legal in Besitz halten können, und wenn nein, wer kann von diesen Ausnahmen Gebrauch machen?