Zulässigkeit des Abfackelns von Erdgas
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Abfackeln von Erdgas auch zu anderen als in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/5536 genannten Zwecken, beispielsweise zur Reinigung von Rohren, nach Ansicht der Bundesregierung zulässig, und wenn ja, wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verhindert werden, dass dabei giftige Ablagerungen aus den Verrohrungen die Umgebung kontaminieren?