Zulässigkeit der Sexualpraxis verdeckter Ermittler von Bundesbehörden mit ihren Ziel- bzw. Kontaktpersonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob (bzw. in welchem Umfang) verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler von Bundesbehörden Sexualität oder sonstige tiefgehende, emotionale Bindungen mit ihren Zielpersonen oder deren Kontaktpersonen praktizierten oder immer noch praktizieren, wie es derzeit nach einer Klage von Betroffenen über zwei auch in Deutschland operierende britische Spitzel in Großbritannien vor Gericht verhandelt wird (http://bit.ly/XehweN), und welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit dieser Praxis (bitte gleichfalls für in Deutschland operierende ausländische Polizisten oder Geheimdienstangehörige darstellen)?