Zulässigkeit der medizinischen Maßnahmen an Heimkindern in den 50er bis 70er Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Informationen darüber, dass alle damaligen Maßnahmen, die das Bundesgesundheitsamt veranlasst hat, wie Impfungen und zum Teil stark eingreifenden Untersuchungen an Heimkindern in den 1950er bis 1970er Jahren (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/medikamentenversuche-heimkinder-100.html), im Rahmen der gesetzlichen Impfpflicht zulässig waren und ob zumindest für Teilmaßnahmen eine Einwilligung erforderlich war?