Zulässigkeit der gleichzeitigen Ausübung eines Vorstandsamtes bei der Bundesagentur für Arbeit und der Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist Frank-Jürgen Weise im dienstrechtlichen Sinne Leiter und Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, und aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen hält die Bundesregierung die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123: "Entscheidend ist ja, ob Herr Weise Präsident dieses Amtes werden kann. Ich habe gesagt: Selbstverständlich ist das nach den von Ihnen zitierten Vorschriften möglich, und selbstverständlich leitet der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dann auch das Amt” für vereinbar mit den Vorgaben des § 382 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einerseits, wonach Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt ausüben dürfen und des § 2 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes andererseits, wonach Beamte auf die ihnen zustehende gesetzliche Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können?