Zulässigkeit der Errichtung eines Wasserkraftwerks im Augsburger Stadtwald
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, wenn es nach geltender Gesetzeslage als zulässig angesehen werden sollte, inmitten eines Trinkwasserschutz-, Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebietes ein Wasserkraftwerk zu errichten, wie dies derzeit im Augsburger Stadtwald geplant ist?