Zulässigkeit der Anordnung von Schutzimpfungen ohne Direktnachweis des H1N1-Virus
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwiefern ist der H1N1-Virus in einem direkten Nachweisverfahren (exakte Isolierung aus menschlichem Serum/Plasma, biochemische Charakterisierung und elektronenmikroskopische Aufnahme; sog. Direktnachweis) nachgewiesen worden, und ist nach Auffassung der Bundesregierung die Anordnung von Schutzimpfungen nach § 20 Absatz 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auch ohne einen Direktnachweis des H1N1-Virus zulässig?</span>