Zulässiger Zeitrahmen für den Erlass einer Rechtsverordnung zu Mindestarbeitsentgelten einer Branche
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie viel Monate darf es nach Ansicht der Bundesregierung maximal dauern, bis der Hauptausschuss eine Branche mit Tarifbindung von weniger als 50 Prozent geprüft hat, der Fachausschuss konstituiert ist und die Bundesregierung die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen hat?</span>