Zulässige Kooperationen zwischen Zahnärzten und Dental-Laboren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Abgrenzung zulässiger und unzulässiger Kooperationen zwischen Zahnärzten und Dentallaboren, nachdem sich Berichte über weiterhin bestehende Direktzuweisungen (zwischen Zahnärzten und zahntechnischen Laboren) häufen, und was wird die Bundesregierung gegen Rückvergütungsforderungen von Zahnärzten in Bargeld tun?