Zukünftige Gemeinhaltungspraxis der Bundesregierung in Bezug auf Sachverhalte mit diplomatischer Relevanz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen, insbesondere für ihre Geheimhaltungspraxis, zieht die Bundesregierung aus dem inzwischen durch rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2013 (Aktenzeichen 12 B 9.12) beendeten Rechtsstreit, in dem die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Berufungssklägerin und prozessunterlegene Partei war, und anhand welcher rechtlichen Maßstäbe wird sie zukünftig Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Bezug auf Sachverhalte mit diplomatischer Relevanz beurteilen?