Zukünftige Finanzausstattung der ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe wird die ehemalige Gemeindeverkehrsfinanzierung (Fortführung der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz ab 2014 – Festlegung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP) bis 2019 mit finanziellen Mitteln ausgestattet, und welche Ergebnisse brachten bisher die Verhandlungen mit den Ländern?<br /> <br /> Konnte mit den Ländern Einvernehmen über den jährlichen Bedarf (2014 bis 2019) hergestellt werden, und welcher Bedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung?