Zukünftige Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden (G-SIG: 12010399)
Abschaffung der Einheitsbewertung und Einführung einer kommunalen Wertschöpfungssteuer oder Fortschreibung der Einheitswerte als Grundlage für die Bodensteuern, Streichung oder Änderung verwaltungsaufwendiger Sondervorschriften des Bewertungsgesetzes, Durchführung einer Hauptfeststellung im Abstand von sechs Jahren, Ermöglichung einer höheren Grundsteuer für unbebaute baureife Grundstücke durch Änderung des gemeindlichen Satzungsrechts, Einbeziehung von Richtwertkarten der Gutachterausschüsse zur Bewertung des Bodenanteils und typisierende Bewertung von Wohn- und Nutzfläche zur Feststellung des Gebäudewerts, aufkommensneutrale Lösung einer Bodenbesteuerungsreform, Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage bei den bisher einheitswertabhängigen Steuern, Angleichung der Belastung des bisher unbesteuerten Grund und Bodens, Umsetzung städtebaulicher, umweltfreundlicher und sozialverträglicher Maßnahmen durch eine Neubewertung des Bodens; Aufkommen aus der 1961 und 1962 erhobenen Baulandsteuer; Vor- und Nachteile einer reinen Bodensteuer, Vorlage eines Baulandberichts