Zukünftige Besteuerung biogener Kraftstoffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Versteht die Bundesregierung den Koalitionsvertrag so, dass die zukünftige Besteuerung von biogenen Kraftstoffen unter Vorgabe verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien so gestaltet werden wird, dass eine Unterkompensation ausgeschlossen wird, und falls ja, gilt dies auch für biogene Kraftstoffe im Landwirtschaftsbereich, bei dem der Agrardiesel den Vergleichsmaßstab bietet?