Zukünftige Beschäftigung von schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen in Integrationsprojekten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund sollen (laut Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, Bundesratsdrucksache 66/16) zukünftig alle langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Integrationsprojekten beschäftigt werden können, und wie wird sichergestellt, dass die bisher in § 132 Absatz 2 SGB IX beschriebene Zielgruppe mit einem hohen Unterstützungsbedarf nicht verdrängt wird?