Zukünftige Auslegung des öffentlichen Interesses beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung auch in Zukunft bei ihrer Auslegung des öffentlichen Interesses bleiben und bisher dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz fremde Kriterien wie die Tarifbindung bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses heranziehen?