Zukunft des Branntweinmonopols nach 2010
Einsetzen für eine Verlängerung der geltenden EG-beihilferechtlichen Ausnahmereglungen für das Branntweinmonopol in der Verordnung über die GMO um weitere sieben Jahre im Rahmen des bis Ende 2009 zu erstellenden Berichts der EU-Kommission zur Evaluierung der bisherigen Beihilfen; keine Notwendigkeit einer Berichterstattung durch die Bundesregierung