Zukunft der Bahn, Bahn der Zukunft - Die Bahnreform weiterentwickeln
<span>Änderung der Organisationsstruktur: Erhaltung des integrierten Konzernes ohne unternehmensbestimmenden Einfluss Dritter, Zusammenfassung des Güterverkehrs, des Fernverkehrs sowie des Regionalverkehrs zu einer Gesellschaft mit Beteiligung Dritter bis zu 24,9% ohne gesetzliche Änderungen, vollständiger Verbleib der Eisenbahnifrastrukturunternehmen beim Bund; Beteiligungsvertrag zwischen Bahn AG und Bund zur Umsetzung unter Bezug auf die grundgesetzliche Infrastrukturverantwortung und Angebotsverantwortung, Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung betr. Qualitätsparameter und Berichtspflichten, Genehmigungsvorbehalt des Verkehrsausschusses und des Haushaltsausschusses, <span>diskriminierungsfreier Zugang zum Schienennetz,</span> Verwendung des Verkaufserlöses, Sicherung des konzerninternen Arbeitsmarktes, Gesetzesvorbehalt für die wesentlichen eisenbahnpolitischen Steuerungsinstrumente</span>