Zugriffe der Sicherheitsbehörden auf Messenger-Dienst-Konten von Bürgern seit 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie viele Messenger-Dienst-Konten von Bürgerinnen und Bürgern sind jeweils Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundeskriminalamt (BKA), Zollkriminalamt (ZKA) und Bundespolizei seit 2010 heimlich eingedrungen, wie 2015 im Falle der "OSS" (https://motherboard.vice.com/de/article/exklusiv-wie-das-bka-telegram-accounts-von-terrorverdaechtigen-knackt; bitte aufschlüsseln nach Behörde, Operationen und Betroffenen), und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies jeweils geschehen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Eindringen in Messenger-Dienst-Konten eines Verfahrens bedarf, das über einen Anspruch auf Ausleitung durch den Provider gemäß § 100a der Strafprozeßordnung (StPO) hinausgeht?