Zugriff des BND auf Accounts sozialer Netzwerke von Bundestagsabgeordneten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die etwaige Praxis des Bundesnachrichtendienstes und die Zulässigkeit, sich in Accounts sozialer Netzwerke von Bundestagsabgeordneten, wie beispielsweise in den Twitter-Account des Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander S. Neu einzuloggen (vgl. Leipziger Volkszeitung vom 24. Februar 2017, Seite 1, "Post aus Pullach") oder dies zumindest zu versuchen?