Zugriff der Sicherheitsbehörden auf verschlüsselte Kommunikationsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung die Ende 2018 vom britischen Geheimdienst GCHQ vorgestellte mögliche Ausgestaltung des Mitlesens bei verschlüsselter Kommunikation über einen "ghost communicant" als mögliche Umsetzung ihrer eigenen Ankündigung, Messenger verpflichten zu wollen, Sicherheitsbehörden den Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zu ermöglichen (www.heise.de/newsticker/meldung/Offener-Brief-gegen-Plaene-des-GCHQ-WhatsApp-zu-ueberwachen-4435630.html), und wie möchte die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben sicherstellen, dass Nutzer verschlüsselter Dienste, die auf diese aus beruflichen Gründen angewiesen sind (z. B. Journalisten), das Vertrauen in die sichere Verschlüsselung ihrer Inhalte nicht verlieren?