Zugriff der Bundesländer auf die regionalisierten Daten zur abgegebenen Antibiotikamenge des DIMDI
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung erhalten die Bundesländer den Zugriff auf die regionalisierten Daten der abgegebenen Antibiotikamenge in Deutschland lediglich "mit Ausnahme der nur für Geflügel zugelassene[n] Arzneimittel" (www.bmel.de/DE/Tier/2_Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika_Dossier.html?docid=1821274), und widerspricht dies nicht dem § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-AMV), worin es heißt: "Der Abruf durch die genannten Stellen ist zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist"? </p>