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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-64321

Zugriff der Bundesländer auf die regionalisierten Daten zur abgegebenen Antibiotikamenge des DIMDI

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung erhalten die Bundesländer den Zugriff auf die regionalisierten Daten der abgegebenen Antibiotikamenge in Deutschland lediglich &quot;mit Ausnahme der nur für Geflügel zugelassene[n] Arzneimittel&quot; (www.bmel.de/DE/Tier/2_Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika_Dossier.html?docid=1821274), und widerspricht dies nicht dem § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-AMV), worin es heißt: &quot;Der Abruf durch die genannten Stellen ist zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist&quot;? </p>