Zugriff auf die E-Akte für EU-Ausländer bei einer deutschen Krankenkasse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung und der Zugriff auf die elektronische Patientenakte auch für EU-Ausländer gewährleistet, die bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind und zur Identifikation nicht die eID-Funktion des deutschen Personalausweises nutzen können, und wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant, um eine Diskriminierung vor dem Hintergrund des Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu vermeiden?