Zugriff auf bestimmte Daten durch Strafverfolgungsbehörden seit Inkrafttreten des Gesetzes zur "Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Daten können Strafverfolgungsbehörden inzwischen zugreifen, auf die sie vor Inkrafttreten des Gesetzes zur "Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" am 18. Dezember 2015 noch nicht zugreifen konnten, und ist es Telekommunikationsunternehmen derzeit erlaubt, Daten länger als zu Abrechnungszwecken nötig zu speichern, auch wenn über den Anforderungskatalog nach § 113f Absatz 1 Satz 2 noch nicht endgültig entschieden wurde?