Zugewinn an Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität durch die Benutzung von Segway-Rollstühlen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung die Berichte von Betroffenen nachvollziehen, denen zufolge die Benutzung von Segway-Rollstühlen einen erheblichen Zugewinn an Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität im Vergleich zur Benutzung konventioneller Elektrorollstühle bedeutet, und inwiefern würde die Bundesregierung deren Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis und damit grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen begrüßen?