Zugeständnisse an Großbritannien bei der Arbeitszeitrichtlinie oder anderen europäischen sozialen Mindeststandards als Gegenleistung für die Zustimmung zu EU-Vertragsänderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre es für die Bundesregierung grundsätzlich (unabhängig davon, dass derzeit die Sozialpartner über die Richtlinie verhandeln) vorstellbar, im Gegenzug für eine britische Zustimmung zu den insbesondere von der deutschen Bundesregierung geforderten begrenzten Vertragsreformen Großbritannien bei der Arbeitszeitrichtlinie oder anderen europäischen sozialen Mindeststandards Ausnahmen zu erlauben?