Zugelassene Zähler für die Berechnung des vergütungsfähigen Anteiles im Solarstrom im Rahmen des sogenannten Marktintegrationsmodells
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zur Berechnung des vergütungsfähigen Anteiles des Solarstroms im Rahmen des sogenannten Marktintegrationsmodells (siehe Kabinettbeschluss zum EEG-Änderungsgesetz) den Anlagenbetreibern erlaubt, für die Messungen des erzeugten und eingespeisten Solarstroms geeichte Hutschienenzähler zu verwenden, oder müssen sie teurere Zähler des Netzbetreibers akzeptieren, sollte dieser darauf bestehen, dass sein Zähler verwendet wird (sollte es bei dem Erzeugungszähler und dem Einspeisungszähler unterschiedliche Rechtsauffassung geben, sollten diese bitte getrennt dargestellt werden)?