Zugangsvoraussetzungen für gemeinnützige Träger im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Junges Wohnen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die bundespolitisch gesetzten Rahmenbedingungen zu den Zugangsvoraussetzungen des Bund-Länder-Programms "Junges Wohnen" nach Ansicht der Bundesregierung so ausgestaltet, dass neben den Studierendenwohnheimen auch das Azubiwohnen, insbesondere das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen, gemeinnützigen Trägern in einer praktikablen Weise zugänglich ist, und wenn ja, welchen Austausch hatte die Bundesregierung in diesem Bereich im Vorfeld der Erstellung des Bund-Länderprogramms "Junges Wohnen" mit den betroffenen Akteuren (bitte die Termine und die Akteure nennen), und wenn nein, wieso nicht (bitte begründen)?