Zugänglichkeit von Unterlagen zum Brennstoffeinsatz im Forschungsreaktor München II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils 2 BvE 2/11 vom 7. November 2017 zur Antwortpflicht der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag – insbesondere vor dem Hintergrund des ersten Leitsatzes des Urteils – bereit, mir und meiner geheimschutzüberprüften Mitarbeiterin/meinem geheimschutzüberprüften Mitarbeiter die drei Unterlagen, die dem BMBF laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 18/13617 im Zusammenhang mit dem künftigen Brennstoffeinsatz im Forschungsreaktor München II (FRM II) vorliegen, sowie etwaige seitdem hinzugekommene analoge Unterlagen unter Geheimschutzbedingungen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen?