Zugänglichkeit beim Erwerb des Deutschlandtickets für bestimmte Verbrauchergruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gewährleistet die Bundesregierung die Barrierefreiheit und gleiche Zugangschancen zu günstiger Mobilität für alle Menschen, z. B. Kinder, Senioren, Bedürftige, Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder Menschen, die aus anderen Gründen kein Smartphone besitzen, auch über das Jahr 2023 hinaus, indem das sog. Deutschlandticket (auch bekannt als 49-Euro-Ticket, Bundestagsdrucksache 20/5548) nicht nur ausschließlich digital (wie das Gesetz in der Passage "Das Ticket soll in digitaler Form erhältlich sein” nahelegt), sondern auch am Automaten oder Schalter und auch in Papierform erworben werden kann (siehe dazu die Kritik der Sachverständigen Dr. Claudia Hille, des mofair e. V., der Eisenbahnund Verkehrsgewerkschaft und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 1. März 2023, www.bundestag.de/ausschuesse/a15_verkehr/anhoerungen/933318-933318)?<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung mit bundesweit gültigen Vorgaben sicherstellen, dass der Zugang zum Deutschlandticket insbesondere unabhängig von einer zuvor positiv bewerteten Bonitätsüberprüfung (www.rnd.de/wirtschaft/49-EuroTicket-nur-nach-positivem-schufa-check5KZRQGAPFBAGPOKSBNPMWGUZ3Y.html) für alle möglich sein wird, vor dem Hintergrund, dass die Mündliche Frage der Abgeordneten Canan Bayram zur Bonitätsprüfung im Rahmen des Erwerbs des geplanten 49-Euro-Tickets/Deutschlandtickets (Plenarprotokoll 20/90, Mündliche Frage 24) nach meiner Auffassung inhaltlich nicht beantwortet wurde, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung eine zwingende Abo-Pflicht für das Ticket vor?