Zugang zur Telematikinfrastruktur von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann gewährleistet werden, dass auch Angehörige der Gesundheitsfachberufe Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten, wenn noch nicht abzusehen ist, wann das elektronische Gesundheitsberuferegister arbeitsfähig sein wird, um die elektronischen Heilberufsausweise auszugeben, und wenn ersatzweise die sogenannten Praxisausweise (Security Module Card – Betriebsstätte, kurz SMC-B-Karte) den Zugriff erlauben können, nachdem in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN "Stand der Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters" auf Bundestagsdrucksache 19/4185, darauf verwiesen wurde, dass für den Fall, dass noch keine elektronischen Heilberufsausweise vorliegen, bestimmte Daten auch anhand von SMC-B-Karten auslesbar seien, wer soll dann die SMC-B-Karten für die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe ausgeben?